Vererbung der britischen Staatsangehörigkeit

Information about the United Kingdom and Ireland
Antworten
Andi_17
Bilingual Newbie
Beiträge: 4
Registriert: 17. Okt 2018 21:24
Muttersprache: Deutsch

Vererbung der britischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Andi_17 »

Hallo zusammen,

auch ich habe eine fachliche Frage zur britischen Staatsbürgerschaft. Ich habe im Vorfeld versucht die Informationen selber zusammenzutragen, doch, wie ich festgestellt habe, ist das sehr kompliziert, weil da so viele Faktoren und Kriterien zusammenkommen...

Meine Frage bezieht sich auf 2 Aspekte:
1. Ist meine Mutter berechtigt zusätzlich zur deutschen Staatsbürgerschaft, die sie bereits seit 1975 hat, die britische zu beantragen, und
2. unter welchen Voraussetzungen sie diese, falls sie berechtigt ist, auf mich (also ihren Sohn) übertragen / vererben kann.

Die Konstellation dazu ist wie folgt:
Meine Mutter ist 1963 in Deutschland geboren. Ihre Mutter ist Deutsche, der Vater war britischer Staatsbürger. Zum Zeitpunkt der Geburt meiner Mutter waren ihre Eltern verheiratet. Meine Mutter hat 1975 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Sie hatte auch von 1970 bis 1975 einen britischen Passport, den sie jedoch nie wieder verlängert hat.
Ich, also ihr Sohn, bin 1993 in Deutschland geboren. Mein Vater ist Deutscher. Zum Zeitpunkt meiner Geburt waren meine Eltern verheiratet.

Reichen diese Angaben zur Beurteilung?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort!

Grüße




Keswick
English Legend
Beiträge: 4799
Registriert: 30. Jul 2008 11:20
Muttersprache: Deutsch
Wohnort: Borough of Gateshead

Re: Vererbung der britischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Keswick »

Hallo Andi, 

Da deine Mutter durch ihren Vater bereits bei Geburt die britische Staatsbuergerschaft erhalten hat, hat sie diese auch weiterhin, ob sie ihren Pass damals verlaengert hat oder nicht. Das heisst sie muss demnach ihre Staatsbuergerschaft bei der Botschaft nachweisen (Geburtsurkunde etc. - sie koennen dort Auskunft geben was sie vorlegen muss) und kann dann ihren Pass verlaengern bzw. sich einen neuen ausstellen lassen. Sie muss die SB nicht erneut beantragen.

Was dich angeht ist die Sache schwieriger, denn an sich steht dir durch deine britische Mutter die SB zu, aber wenn ein Brite ihre/seine SB durch "descent", d.h. durch die Eltern erworben hat - wie im Fall deiner Mutter - muss sich hier die Botschaft die Sache genauer ansehen. Grundsaetzlich sollte sie dir aber zustehen.

Sofern deine Mutter also ihre SB nachweisen kann, d.h. die Unterlagen/Paesse auch zu ihren Eltern hat, sollte das der Botschaft zur Beurteilung reichen.

Ich hoffe das hilft dir weiter!

VG
Keswick
Bitte keine Korrektur- / Erklärungsanfragen per PN.
British English (BE) Sprecher.

Andi_17
Bilingual Newbie
Beiträge: 4
Registriert: 17. Okt 2018 21:24
Muttersprache: Deutsch

Re: Vererbung der britischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Andi_17 »

Hallo Keswick,
Die Antwort hilft mir auf jeden Fall weiter. Sie bringt doch schon reichlich Licht ins Dunkle :) Vielen Dank!
Meine Mutter hat die notwendigen Papiere noch, das wäre also nicht das Problem. Erfreulich ist dabei auch, dass sie ihre SB nicht neu beantragen bräuchte.
Was meine Beurteilung angeht, das ist eine andere Geschichte. Jedoch habe ich im Internet auf der Seite https://www.gov.uk/check-british-citizen ein Tool gefunden mit dem man prüfen kann, ob man ein "British citizen" ist. Das sind 3 Fragen. Fragen 1 (Antwort "On or after 1 January 1983") und 2 ("No") kann ich beantworten. Bei Frage 3 bin ich mir nicht sicher. Wenn ich deine Ausführungen über "descent" richtig verstanden habe, müsste ich "No" auswählen. Dann kommt als Ergebnis allerdings "You're probably not a British citizen" raus... Könntest du einen kurzen Blick auf das Tool werfen und schauen. Vielleicht müsste ich Frage 3 ja doch mit "yes" beantworten  :read:

Interessant wäre jetzt mal noch wissen, welchen Stein man evtl. ins Rollen bringt (Rechte & Pflichten als britischer Staatsbüger, Bedeutung und Folgen einer  ggf. Doppel-SB), etc., wenn sie nach so vielen Jahrzehnten auf ihre britische SB zurückkommt bzw. sie sich erstmal nur bei der Botschaft für sich oder auch für mich darüber informieren möchte. Kannst du dazu über Erfahrungen berichten?
Ein Aspekt ist ja auch der Brexit. Angenommen, sie beantragt den britischen Pass erneut und der Brexit kommt dann, würde sie beide SBs behalten können? Die Frage würde sich auch für meine Person stellen, wenn wir mal annehmen, dass die Botschaft zu dem Ergebnis kommt, dass sie mir zusteht  :o

Keswick
English Legend
Beiträge: 4799
Registriert: 30. Jul 2008 11:20
Muttersprache: Deutsch
Wohnort: Borough of Gateshead

Re: Vererbung der britischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Keswick »

Andi_17 hat geschrieben:Was meine Beurteilung angeht, das ist eine andere Geschichte. Jedoch habe ich im Internet auf der Seite https://www.gov.uk/check-british-citizen ein Tool gefunden mit dem man prüfen kann, ob man ein "British citizen" ist. Das sind 3 Fragen. Fragen 1 (Antwort "On or after 1 January 1983") und 2 ("No") kann ich beantworten. Bei Frage 3 bin ich mir nicht sicher. Wenn ich deine Ausführungen über "descent" richtig verstanden habe, müsste ich "No" auswählen. Dann kommt als Ergebnis allerdings "You're probably not a British citizen" raus... Könntest du einen kurzen Blick auf das Tool werfen und schauen. Vielleicht müsste ich Frage 3 ja doch mit "yes" beantworten  :read:
Grosses Sorry, Andi, ich habe ihm British Nationality Act 1981 die falsche Stelle angeschaut. Du bist ja nicht in UK geboren. Da deine Mutter die britische SB "by descent" hat, also durch einen Elternteil, steht dir die britische SB leider nicht zu (siehe Seite 11). Tut mir leid!
Andi_17 hat geschrieben:Interessant wäre jetzt mal noch wissen, welchen Stein man evtl. ins Rollen bringt (Rechte & Pflichten als britischer Staatsbüger, Bedeutung und Folgen einer  ggf. Doppel-SB), etc., wenn sie nach so vielen Jahrzehnten auf ihre britische SB zurückkommt bzw. sie sich erstmal nur bei der Botschaft für sich oder auch für mich darüber informieren möchte. Kannst du dazu über Erfahrungen berichten?
Ein Aspekt ist ja auch der Brexit. Angenommen, sie beantragt den britischen Pass erneut und der Brexit kommt dann, würde sie beide SBs behalten können? Die Frage würde sich auch für meine Person stellen, wenn wir mal annehmen, dass die Botschaft zu dem Ergebnis kommt, dass sie mir zusteht  :o
Ich habe leider keine Erfahrung wie es ist mit doppelter SB in Deutschland zu leben, da ich zwar beide Staatsbuergerschaften habe, aber in UK lebe. Ich denke die Rechte & Pflichten sind aehnlich wie in Deutschland, d.h. waehlen auf nationaler Ebene wird sie nur duerfen sofern sie einen gesonderten Antrag stellt. Das gilt zumindest wenn ich in Deutschland waehlen wollte. Was meinst du denn mit Rechten und Pflichten genau?

Was nach Brexit kommt weiss niemand. Bisher stehen sowohl Deutschland als auch UK zur doppelten SB, wie das aber nach Brexit aussieht kann leider niemand sagen. Auf die Entscheidung warte ich auch noch *seufz*.
Bitte keine Korrektur- / Erklärungsanfragen per PN.
British English (BE) Sprecher.

Andi_17
Bilingual Newbie
Beiträge: 4
Registriert: 17. Okt 2018 21:24
Muttersprache: Deutsch

Re: Vererbung der britischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Andi_17 »

Grosses Sorry, Andi, ich habe ihm British Nationality Act 1981 die falsche Stelle angeschaut. Du bist ja nicht in UK geboren. Da deine Mutter die britische SB "by descent" hat, also durch einen Elternteil, steht dir die britische SB leider nicht zu (siehe Seite 11). Tut mir leid!
Kein Thema. Das ist ja auch nicht ganz einfach. Ich bin ja froh, dass sich jemand damit so gut auskennt wie du ;)
Es zwar etwas schade für mich, ich hätte mich schon gefreut, wenn es eine Möglichkeit gegeben hätte. In diesem Fall wäre der einzige Weg, den ich noch nutzen könnte 'die ganz normale' Einbürgerung (also "by naturalisation"; sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt wären)? Dass meine Mutter auch Britin ist, würde mir in diesem Fall nicht weiterhelfen? Ich frage deshalb nochmal nach, weil ich hier noch auf einen ähnlichen Eintrag aus dem Forum gestoßen bin, wo du geantwortest hattest: "Wenn deine Mutter in Deutschland geboren wurde, dann hatte sie das Recht auf ihren britischen Pass, durch die Armee-Zugehoerigkeit deines Opas.
Diesen Anspruch hast du leider nicht. Aber, du kannst immer noch einen Antrag stellen dich als Brite durch Abstammung registrieren zu lassen." (der britische Vater meiner Mutter, also mein Opa, war auch bei der Army).  Hätte ich diese Möglichkeit auch, oder ist der ähnliche Eintrag nicht vergleichbar?
Ich denke die Rechte & Pflichten sind aehnlich wie in Deutschland, d.h. waehlen auf nationaler Ebene wird sie nur duerfen sofern sie einen gesonderten Antrag stellt. Das gilt zumindest wenn ich in Deutschland waehlen wollte. Was meinst du denn mit Rechten und Pflichten genau?
Im Prinzp hast du es damit schon ganz gut beantwortet.
Was nach Brexit kommt weiss niemand. Bisher stehen sowohl Deutschland als auch UK zur doppelten SB, wie das aber nach Brexit aussieht kann leider niemand sagen. Auf die Entscheidung warte ich auch noch *seufz*.
Bei dem Thema hilft wohl in der Tat nur warten...

Keswick
English Legend
Beiträge: 4799
Registriert: 30. Jul 2008 11:20
Muttersprache: Deutsch
Wohnort: Borough of Gateshead

Re: Vererbung der britischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Keswick »

Hallo nochmal Andi,

Das Thema Registrierung, das du gelinkt hast, ist leider nicht mehr gueltig, da sich die Richtlinien seit 2013 geaendert haben. Es sei denn es gibt ein Schlupfloch, von dem ich nichts weiss. Da hilft dir ggf die Botschaft weiter. 

Du kannst britische SB beantragen, aber hier liegen die Vorraussetzungen bei mindestens 5 Jahren + 1 Jahr Erstwohnsitz in UK, d.h. du musst hier leben. Weiterhin nicht mehr als 450 Tage ausserhalb des Landes - 90 davon in den letzten 12 Monaten. Zusaetzlich noch "good character requirements", Wissenstest, Sprachtest, Biometrische Registration und Vorlage der Permanent Residency Card, die mindestens 12 Monate alt sein muss (daher oben 5+1 Jahr). Die Neutralisation kostet momentan £1330.- plus die Kosten fuer die beiden Tests, die biometrische Registration und die PRC. Plus Gebuehren fuer die Zeremonie, Pass und ggf. Zug, da die Testzentren fuer die Sprachtests nicht in allen Staedten verfuegbar sind (ich z.B. musste nach Edinburgh). Alles in allem schaetze ich kommst du so auf ca. £2500.-. Mehr faellt mir auf Anhieb nicht ein, aber wenn es fuer dich von Interesse ist, dann schaue ich gerne detaillierte in die Angelegenheit.
Bitte keine Korrektur- / Erklärungsanfragen per PN.
British English (BE) Sprecher.

Andi_17
Bilingual Newbie
Beiträge: 4
Registriert: 17. Okt 2018 21:24
Muttersprache: Deutsch

Re: Vererbung der britischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Andi_17 »

Das Thema Registrierung, das du gelinkt hast, ist leider nicht mehr gueltig, da sich die Richtlinien seit 2013 geaendert haben. Es sei denn es gibt ein Schlupfloch, von dem ich nichts weiss. Da hilft dir ggf die Botschaft weiter.
Was für ein Timing... ändern die einfach die Regeln  :shock: :P
Sollte es mir keine Ruhe lassen, frage ich vielleicht doch mal bei der Botschaft nach.
Mehr faellt mir auf Anhieb nicht ein, aber wenn es fuer dich von Interesse ist, dann schaue ich gerne detaillierte in die Angelegenheit.
Keswick, vielen Dank für deinen Einsatz. Das ist echt toll!
Du brauchst jetzt nicht unbedingt deine Zeit voll investieren, um detaillierte Angaben zu finden, außer du hast Zeit und Lust. Interessant wäre das Ganze für mich v.a. dann gewesen, wenn es sich über die Vererbung mit relativ wenig Aufwand hätte einrichten lassen. Da für mich - derzeit zumindest - nur Weg mit der 'naturalisation' möglich ist, ist es nicht eilig. Ich müsste ja erstmal die notwendigen Jahre in UK sein ;)

Antworten