Doppelte Staatsangehörigkeit bei Adoption

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Daniela75
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Doppelte Staatsangehörigkeit bei Adoption

Beitrag von Daniela75 »

Hallo!
Ich wurde 1975 als Kind deutscher Eltern geboren. 1981 heiratete meine inzwischen geschiedene Mutter einen Engländer. Ich wurde 1986 von ihm adoptiert, damit ich u.a. auch denselben Familiennamen tragen konnte. Ich habe damit auch eine neue Geburtsurkunde erhalten, in der mein englischer "Vater" als leiblicher Vater eingetragen ist. Kann ich somit einen britischen Pass (als doppelte Staatsbürgerschaft zusätzlich zu meiner deutschen) beantragen? Die Frage ist auch, welches online Formular für mich das richtige ist, da es ja auch um die Frage geht, ob meine Eltern zum Zeitpunkt meiner Geburt verheiratet waren. Der Wahrheit nach ja nicht, allerdings hebt die Geburtsurkunde das alles ja auf. (?) Soll ich die Adoption vielleicht gar nicht erwähnen und einfach mit der Geburtsurkunde die Staatsbürgerschaft beantragen?
Etwas tricky, habe auch bisher keinen vergleichbaren Fall im Netz gefunden, hoffe sehr auf eure Hilfe!
Vielen Dank im voraus!




Keswick
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit bei Adoption

Beitrag von Keswick »

Guten Morgen,

Sofern du zur Adoption durch deinen "englischen Vater" nicht die britische Staatsbuergerschaft erhalten hast, kannst du leider keinen Pass beantragen. Ist deine "neue" Geburtsurkunde eine deutsche GU oder eine britische GU? Durch Adoption kann man ein Kind zwar eintragen, aber das gilt leider nur wenn das Kind das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sofern deine Geburtsurkunde dich also nicht als britischen Staatsbuerger nachweist, muesstest du die ganze normale SB-Route gehen.

VG
Keswick
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Daniela75
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Re: Doppelte Staatsangehörigkeit bei Adoption

Beitrag von Daniela75 »

Hallo!
Vielen Dank für die schnelle Antwort, wenn sie auch leider nicht erfreulich ist. Ja, ich habe nur eine deutsche GU, dann wird es so schnell wohl nichts. Schade und danke nochmal!

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