Doppelte Staatsbürgerschaft "by descent"

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banana panda
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Doppelte Staatsbürgerschaft "by descent"

Beitrag von banana panda »

Liebe Leute,
ich habe gesehen, dass schon mehrfach Fragen zu dem Thema doppelte Staatsbrügerschaft gestellt wurden, aber mit dem Ablauf des Brexitübergangszeitraums ist jetzt nochmal einiges unklarer für mich geworden.
Folgendes:
Ich bin 1997 (sprich zwischen 1983 und 2006) als Kind einer Deutschen und eines Engländers in Deutschland geboren und aufgewachsen. Meine Eltern hatten ihre jeweiligen Staatsangehörigkeiten (Deutsch/Britisch) jeweils normal ererbt. Sie waren (und sind bis heute) nicht verheiratet. Mit 16 oder 17 hatte ich den Antrag auf die britische Staatsbrügerschaft gestellt, der aber wegen der Kombination Vater + unverheiratet + nicht im UK aufgewachsen abgelehnt wurde. Zwischenzeitlich muss sich das Gesetz wohl geändert haben, da ich heute herausgefunden habe, dass ich mittlerweile wohl "British by Descent" werden kann, wenn ich die Informationen auf https://www.gov.uk/apply-citizenship-br ... 3-and-2006 richtig interpretiere.
Nun stellt sich mir allerdings die Frage, ob ich nach dem Brexit noch beide Staatsbürgerschaften haben kann oder ob es von deutscher Seite aus nicht möglich ist, bzw. wie hoch die Chancen sind, dass ein Beibehaltungsantrag von deutscher Seite genehmigt wird. Bisher habe ich nur Informationen bezüglich der "normalen" Einbürgerung oder doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt gefunden, aber nichts zu dem Fall "Doppelte Staatsbürgerschaft durch Abstammung, aber Einbürgerung als Erwachsene". Falls jemand eventuell Beratungsstellen zu diesem Thema kennt oder schon Erfahrungen mit diesem recht spezifischen Fall hatte, würde mich das auch interessieren.

Viele Grüße
Rebekah




Keswick
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft "by descent"

Beitrag von Keswick »

Guten Morgen Rebekah,

Das Gesetz hat sich im Bezug zum "marital status" leider nicht geaendert, sprich, da deine Mutter Deutsche und dein Vater Englaender ist, haetten sie zum Zeitpunkt deiner Geburt verheiratet sein muessen, als du geboren wurdest. Siehe your mother or father was a British citizen when you were born (they must have been married if your father had British citizenship but your mother did not). Es heisst zwar, dass man auch bei unverheirateten Eltern moeglicherweise die SB beantragen kann (siehe given citizenship after applying for it in his own right (not based on having a British parent), aber in deinem Fall ist dem leider nicht so, da deine SB auf den Nationalitaeten deiner Eltern beruht, nicht beispielweise auf der Dauer, die du in England lebst, etc. Die Regelung, dass die Eltern nicht verheiratet sein muessen, gilt nur fuer Leute, die nach 2006 geboren sind.

Und nein, wer seine britische SB nach dem 01.01.2021 beantragt und keine Beibehaltung der deutschen SB beantragt, verliert automatisch seine deutsche SB, d.h. eine doppelte SB ist nicht mehr so einfach moeglich. Hierfuer bedarf es einer Reihe an Nachweisen, die eine Bindung an Deutschland wichtig genug machen um die Beibehaltung durchzubringen. 

Ich hoffe das hilft ein wenig weiter.

Viele Gruesse
Keswick
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