Ist innocent auch ein Begriff in Jura?
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- Linguistic Guru
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Ist innocent auch ein Begriff in Jura?
Hallo ihr Lieben, bis dato habe ich immer gedacht, das wäre ganz klar not guilty und innocent eben eher moralisch. Was stimmt denn? Danke und LG Bon
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- Anglo Master
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Re: Ist innocent auch ein Begriff in Jura?
Hi Bon,stasys hat geschrieben: Hallo ihr Lieben, bis dato habe ich immer gedacht, das wäre ganz klar not guilty und innocent eben eher moralisch. Was stimmt denn? Danke und LG Bon
Frohe Ostern für dich!
Zu deiner Frage musste ich auch googeln und wurde hier fündig:
https://www.google.com/search?q=innocen ... nt=gws-wiz
Grüße
Duckduck
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- Linguistic Guru
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Re: Ist innocent auch ein Begriff in Jura?
Danke. Wünsche ich dir auch. Ich frage mich das nämlich auch im Deutschen.
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- Anglo Master
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Re: Ist innocent auch ein Begriff in Jura?
Huhu noch einmal!
Ich fand vor allem interessant, dass dort stand, "not guilty" heißt nicht "innocent". Aber das kann man so wohl auch auf das Deutsche übertragen: "Nicht schuldig" im Sinne der Anklage muss nicht implizieren, dass der Angeklagte "unschldig" ist.
Schöne Frage!
Hier schneit es gerade... Die spinnen die Wetter!
Duckduck
Ich fand vor allem interessant, dass dort stand, "not guilty" heißt nicht "innocent". Aber das kann man so wohl auch auf das Deutsche übertragen: "Nicht schuldig" im Sinne der Anklage muss nicht implizieren, dass der Angeklagte "unschldig" ist.
Schöne Frage!
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Duckduck
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- Lingo Whiz
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Re: Ist innocent auch ein Begriff in Jura?
Innocent und not guilty bzw. nicht schuldig und unschuldig sind unterschiedliche Dinge. die Unterscheidung kommt direkt aus der Rechtsphilosophie und sie muss sich daher zwangsläufig in allen Sprachen finden, in denen es den Grundsatz gibt, dass die Schuld nachgewiesen werden muss.
You're never too old to learn something stupid.
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Re: Ist innocent auch ein Begriff in Jura?
Also, wenn ich Juristin wäre und irgendjemand hätte einen anderen auf dessen Wunsch erwürgt, weil er oder sie nicht mehr konnte, wäre das bei mir ganz klar not guilty. Christliche Nächstenliebe. LG Bon
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- Lingo Whiz
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Re: Ist innocent auch ein Begriff in Jura?
So etwas ist, in unserem Rechtssystem aus gutem Grund nicht erlaubt. Woher weiß man, dass die Person wirklich sterben wollte? Falls der Wunsch wirklich besteht, woher weiß man ob dieser Wunsch nicht auf eine Manipulation zurückgeht?
Unser Rechtssystem gesteht jedem Menschen das Recht zu das eigene Leben zu beenden, das ist eine unausweichliche Konsequenz des Grundsatzes der Menschenwürde. Aber in dem Moment wo man versucht dieses Recht auf andere Personen auszudehnen, tun sich einige sehr schwierig zu beantwortende Fragen auf.
Letztendlich ist es übrigens in einem Fall, wo man eine Person erwürgt mindestens ein Totschlag, denn selbst wenn die getötete Person absolut diesen Willen hatte, dann ist sie in dem Moment wo sie ohnmächtig wird nicht mehr in der Lage den eigenen Willen zu vertreten. und es ist nicht mehr rechtssicher möglich die Einwilligung zur Vollendung der Tat zu geben. Es ist also für eine Person möglich einer anderen zu erlauben sie bis zur Bewusstlosigkeit zu würgen, aber dann muss man eigentlich sofort aufhören.
Ein ähnliches Problem hat man auch in anderen Fällen.
Und das kann man auch nicht einfach durch ein Gesetz aus der Welt räumen, denn dies Schwierigkeiten ergeben sich direkt aus den Grundrechten.
Das heißt nicht, dass Hilfe beim Suizid völlig unmöglich wäre, aber es ist nicht so ganz einfach und schon gar nicht durch Erwürgen.
Unser Rechtssystem gesteht jedem Menschen das Recht zu das eigene Leben zu beenden, das ist eine unausweichliche Konsequenz des Grundsatzes der Menschenwürde. Aber in dem Moment wo man versucht dieses Recht auf andere Personen auszudehnen, tun sich einige sehr schwierig zu beantwortende Fragen auf.
Letztendlich ist es übrigens in einem Fall, wo man eine Person erwürgt mindestens ein Totschlag, denn selbst wenn die getötete Person absolut diesen Willen hatte, dann ist sie in dem Moment wo sie ohnmächtig wird nicht mehr in der Lage den eigenen Willen zu vertreten. und es ist nicht mehr rechtssicher möglich die Einwilligung zur Vollendung der Tat zu geben. Es ist also für eine Person möglich einer anderen zu erlauben sie bis zur Bewusstlosigkeit zu würgen, aber dann muss man eigentlich sofort aufhören.
Ein ähnliches Problem hat man auch in anderen Fällen.
Und das kann man auch nicht einfach durch ein Gesetz aus der Welt räumen, denn dies Schwierigkeiten ergeben sich direkt aus den Grundrechten.
Das heißt nicht, dass Hilfe beim Suizid völlig unmöglich wäre, aber es ist nicht so ganz einfach und schon gar nicht durch Erwürgen.
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