Staatsbürgerschaft

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Billie2
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Staatsbürgerschaft

Beitrag von Billie2 »

Hallo, ich habe auch eine Frage zur Staatsbürgerschaft unseres Pflegekinds. Es ist 2014 in Deutschland geboren. Es hat die britische und indische Staatsbürgerschaft in Deutschland eingetragen. Die Mutter ist 95 auch in Deutschland geboren und lebte nie in der UK. Die Großeltern sind verheiratet gewesen 95. Kann unsere PT den britischen Pass beantragen? Die Mutter besitzt kein Sorgerecht mehr, dass Kind hat einen Vormund. Zum Großvater ist nicht bekannt, ob er in der Armee war. Eine Registrierung bei der Botschaft ist nicht erfolgt. Freu mich über Hilfe. Danke 




Keswick
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Keswick »

Guten Morgen Billie,

Wenn das Kind bereits als britischer Staatsbuerger eingetragen ist, sollte es den britischen Pass beantragen koennen. 

VG
Keswick
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Billie2
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Billie2 »

Danke Dir. Ich muss ergänzen, dass dies nur bei der deutschen Geburtsanmeldung automatisch eingetragen wurde. Die Briten kennen das Kind noch nicht. Ich dachte es wird schwierig, da die leibliche Mutter nie in der UK gelebt hat?

Keswick
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Keswick »

Was meinst du damit, dass die Briten das Kind nicht kennen? Hat das Kind eine offizielle Eintragung der englischen SB auch auf englischer Seite? Welche SB hat die Mutter? Wenn die Mutter keine britische SB hat, dann duerfte das Kind diese auch nicht haben, da auch bei einer Adoption ausserhalb der UK die Mutter britischer Staatsbuerger gewesen sein muss.
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Billie2
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Billie2 »

Sorry, alles etwas schwierig. Die Mutter ist britisch-indische Staatsbürgerin. Sie lebt seit der Geburt aber in Deutschland. Die Eltern der leiblichen Mutter sind britische Staatsbürger bzw. auch indische. Ich hatte es so verstanden, dass die leibliche Mutter Britin ist, da sie es ererbt hat von ihren Eltern. Sie selber aber nicht die britische Staatsangehörigkeit automatisch weitergibt. Unsere Pflegekind wurde auf deutscher Seite bei Geburt mit den Staatsangehörigkeit der Leiblichen Mutter eingetragen. In der Botschaft wurde das Kind nicht gemeldet. Eine Adoption ist nicht möglich, da die Mutter das Kind nicht frei gibt. Deshalb fragen wir uns, kann unsere Pflegetochter den Ausweis bekommen, obwohl die leibliche Mutter nur die Staatsangehörigkeit geerbt hat und nie in der UK gelebt hat. Einen deutschen Pass bekommen wir auch nicht. Derzeit können wir deshalb nicht verreisen. Freu mich auf deine Einachätzung.

Keswick
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Keswick »

Okay, nun kommen wir der Sache langsam naeher.

Da die leibliche Mutter ihre britische Staatsbuergerschaft "per descent" erhalten hat, d.h. durch ihre Eltern, kann sie diese britische Staatsbuergerschaft nicht automatisch an ihr Kind weitergeben (mehr Information - Seite 11). Das heisst, obwohl das Kind in Deutschland als britisch eingetragen wurde, wird die britische Regierung das Kind nicht automatisch als britisch anerkennen. Die einzige Ausnahme, die hier ggf. zum Tragen kaeme ist, wenn eines oder beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt fuer die Krone gearbeitet haben (d.h. Militaer etc) oder der Vater britischer Staatsbuerger ist (auch hier durfte die Staatsbuergerschaft wieder nicht "per descent" erhalten worden sein). Welche Staatsbuergerschaft hat der leibliche Vater?

Falls der leibliche Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes britische (not per descent) Staatsbuergerschaft hatte, kann das Kind unter Umstaenden als britischer Staatsbuerger registriert werden. Das kostet moment £973.-. Falls nicht, steht dem Kind kein Pass zu.
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Billie2
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Billie2 »

Das habe ich befürchtet. Der leibliche Vater ist leider nicht bekannt. Gibt es da noch "Schlupflöcher"

Keswick
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Keswick »

Sofern ihr ueber den leiblichen Vater nichts wisst, werdet ihr das leider gegen Waende laufen. Schlupfloecher gibt es da keine, und gerade jetzt wird alles doppelt und dreifach geprueft. 

Tut mir leid fuer euch! 
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Billie2
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Billie2 »

Vielleicht noch zur Ergänzung. Die leibliche Mutter kann kaum mitwirken und hat keinen Kontakt zu ihren Eltern. Da müssen doch sicher Unterlagen eingereicht werden, ob die Eltern für die Krone gearbeitet haben.

Billie2
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Billie2 »

Danke Dir für deine Antwort. Wir haben es auch so verstanden. Danke für deine Mühe, dann müssen wir jetzt schauen, ob sie die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen kann. 

Keswick
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Re: Staatsbürgerschaft

Beitrag von Keswick »

Billie2 hat geschrieben: Vielleicht noch zur Ergänzung. Die leibliche Mutter kann kaum mitwirken und hat keinen Kontakt zu ihren Eltern. Da müssen doch sicher Unterlagen eingereicht werden, ob die Eltern für die Krone gearbeitet haben.
Ja, die leibliche Mutter muesste ihre Verbindung zum Koenigreich nachweisen, d.h. sie braucht Unterlagen ihrer Eltern und ggf. ihrer Grosseltern. Unter anderem muss nachgewiesen werden wo ihre Eltern geboren sind, wann, was sie gearbeitet haben etc etc. 
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