Liebe Forumsmitglieder,
Ich wurde 1961 in Deutschland als Sohn eines Engländers und einer Deutschen geboren. Zu diesem Zeitpunkt waren meine Eltern NICHT verheiratet. Nach ihrer Heirat 1969 wurde meine Geburt im Generalkonsulat in Düsseldorf angemeldet, ich habe also auch eine Geburtsurkunde vom Konsulat. Heisst das jetzt automatisch das ich auch die britische Staatsbürgerschaft habe und somit jederzeit einen britischen Pass beantragen kann?
Die beantwortung dieser Frage liegt mir sehr am Herzen, weil ich noch vor dem endgültigen Brexit sicher sein möchte!
Ich danke schon jetzt Allen, die sich mit diesem Problem befassen werden und freue mich auf die Antworten!
Gruß
Mick
Wieder mal Staatsangehörigkeit
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Re: Wieder mal Staatsangehörigkeit
Hallo Mick,
Wenn du eine britische Gebursturkunde hast, die dich als Briten nachweist, dann solltest du problemlos einen Pass bekommen koennen, denn dann bist du bereits als britischer Buerger registriert. Das kostet dich £102.86.
Um das genau abzuklaeren wuerde ich mich an die Britische Botschaft in Deutschland wenden - schau mal bitte hier.
Ich hoffe das hilft ein wenig weiter, sag bitte Bescheid solltest du noch Fragen haben!
Keswick
Wenn du eine britische Gebursturkunde hast, die dich als Briten nachweist, dann solltest du problemlos einen Pass bekommen koennen, denn dann bist du bereits als britischer Buerger registriert. Das kostet dich £102.86.
Um das genau abzuklaeren wuerde ich mich an die Britische Botschaft in Deutschland wenden - schau mal bitte hier.
Ich hoffe das hilft ein wenig weiter, sag bitte Bescheid solltest du noch Fragen haben!
Keswick
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Re: Wieder mal Staatsangehörigkeit
Hi Keswick,
Danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich werde dann einfach mal Kontakt zum Konsulat aufnehmen.
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Re: Wieder mal Staatsangehörigkeit
Ach, eins noch: auch ein Brexit wird an deiner Staatsangehoerigkeit nichts aendern, keine Sorge .
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