Ich wurde 1961 in Deutschland als Sohn eines Engländers und einer Deutschen geboren. Zu diesem Zeitpunkt waren meine Eltern NICHT verheiratet. Nach ihrer Heirat 1969 wurde meine Geburt im Generalkonsulat in Düsseldorf angemeldet, ich habe also auch eine Geburtsurkunde vom Konsulat. Heisst das jetzt automatisch das ich auch die britische Staatsbürgerschaft habe und somit jederzeit einen britischen Pass beantragen kann?

Die beantwortung dieser Frage liegt mir sehr am Herzen, weil ich noch vor dem endgültigen Brexit sicher sein möchte!
Ich danke schon jetzt Allen, die sich mit diesem Problem befassen werden und freue mich auf die Antworten!
Gruß
Mick